Canops Consulting Ltd
Geschäftsführer: Amir El-Sehabi
Sitz: Larnaca, Zypern
Handelsregisternummer (Zypern): Reg. Nummer: HE 487082
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Partnerunternehmen & Kunden – Permanent Recruitment
Die folgenden AGB gelten für alle gegenwärtigen sowie zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen Canops Consulting Ltd (im Folgenden „Gesellschaft“) und ihren Kunden bzw. Kooperationspartnern (im Folgenden „Kunde“) für Dienstleistungen im Bereich Personalvermittlung.
Abweichende Vereinbarungen oder AGB des Kunden gelten nur, wenn sie schriftlich von der Gesellschaft bestätigt wurden.
1. Definitionen
a. Gesellschaft: Canops Consulting Ltd sowie deren Tochterunternehmen.
b. Kunde: natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Gesellschaft, der der Bewerber im Zusammenhang mit einer gewerblichen Tätigkeit vorgestellt wird.
c. Bewerber: Person, die von der Gesellschaft dem Kunden vorgestellt wird, einschließlich potenzieller Arbeitnehmer, Freelancer, Berater oder Zeitarbeitnehmer.
d. Vorstellung: Weiterleitung von Informationen oder Lebensläufen eines Bewerbers an den Kunden, oder die direkte Befragung durch den Kunden.
e. Einstellung: rechtswirksame Beauftragung, Beschäftigung oder Nutzung der Arbeitskraft des Bewerbers durch den Kunden oder eine mit ihm wirtschaftlich verbundene Gesellschaft innerhalb von 12 Monaten nach Vorstellung durch die Gesellschaft.
f. Vergütung: alle Vergütungsbestandteile, die der Bewerber innerhalb der ersten 12 Monate ab Einstellung vom Kunden erhält (Basisgehalt) ohne variable Prämien, Boni, Firmenwagen oder sonstige Zulagen.
2. Gültigkeit der Geschäftsbedingungen
Mit der Beauftragung der Gesellschaft gelten diese AGB als angenommen. Änderungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung der Gesellschaft.
3. Mitteilungspflichten des Kunden
Der Kunde verpflichtet sich:
Alle erforderlichen Unterlagen für die Vermittlung zur Verfügung zu stellen.
Vorhandene Bewerbungsunterlagen innerhalb von 3 Werktagen mitzuteilen, falls ein Bewerber bereits direkt oder über Dritte beim Kunden eingereicht wurde.
Nach Annahme eines Angebots durch einen Bewerber innerhalb von 14 Tagen die vertraglich vereinbarte Vergütung zu bestätigen.
Alle nicht relevanten Personalunterlagen nach Beendigung des Auftrags unverzüglich zu vernichten.
4. Gebühren und Zahlungsbedingungen
a. Die von dem Kunden an die Gesellschaft für eine Vorstellung, die zu einer Einstellung führt, zu zahlende Gebühr berechnet sich wie folgt gemessen an der Vergütung:
Gebühr entsprechend der vereinbarten Kooperationsvereinbarung.
Mindestens jedoch 10.000 EURO.
b. Die Gebühr entsteht, sobald der Bewerber infolge einer Vorstellung durch die Gesellschaft innerhalb von 12 Monaten ab Vorstellung beim Kunden oder dessen verbundenen Unternehmen eine Tätigkeit aufnimmt.
c. Für Kunden mit Hauptsitz in der Eurozone – mit EURO (€) als lokaler Währung – werden Rechnungen in EURO (€) gestellt und müssen in EURO (€) beglichen werden, sofern nicht anders vereinbart.
5. Vertraulichkeit & Datenschutz
a. Beide Parteien sind sich einig, dass sie beim Austausch von Bewerberdaten jeweils als eigene Verantwortliche im Sinne des Datenschutzrechts einzustufen sind. Einer Auftragsverarbeitungs-Vereinbarung zwischen beiden Parteien bedarf es insofern nicht. Rechtsgrundlage für die Übermittlung von Bewerberdaten an den Kunden ist die jeweilige Einwilligung des Bewerbers. Die Gesellschaft verpflichtet sich diese beim Bewerber einzuholen.
b. Sofern der Kunde kein Interesse an einem Bewerber hat, sind dessen Bewerberdaten vom Kunden, mit Ausnahme von Vor- und Nachnamen des Bewerbers, spätestens nach 6 Monaten zu löschen. Vor- und Nachnamen des Bewerbers in Kombination mit dem Geburtsdatum hat der Kunde erst nach 12 Monaten zu löschen, um seine Vertragsverpflichtungen aus § 6 erfüllen zu können. Datenschutz-rechtliche Rechtsgrundlage für die weitere Speicherung ist das berechtigte Interesse beider Parteien an der wirtschaftlichen Durchführung dieses Vertrags, Art. 6 Absatz 1 Buchstabe f DSGVO.
c. Die Gesellschaft verpflichtet sich, sämtliche während der Zusammenarbeit mit dem Kunden bekannt gewordenen Informationen über das Unternehmen des Kunden vertraulich zu behandeln. Der Kunde verpflichtet sich ebenfalls, sämtliche von der Gesellschaft erhaltene Informationen über die Bewerber vertraulich zu behandeln.
6. Haftung
Die Gesellschaft haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Keine Haftung für Bewerberauswahl, Falschangaben oder Schäden aus Einstellungsgesprächen.
7. Recht
Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht. Für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag vereinbaren die Parteien den Gerichtsstand in Deutschland
8. Sonstiges
Schriftform für Änderungen erforderlich.
Salvatorische Klausel: Unwirksame Bestimmungen werden durch rechtlich zulässige Regelungen ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommen.